Letzte Aktualisierung am 08.04.2024
Endlich Klarheit haben über die KSK Abgabe – die einfache Erklärung ohne Bürokraten-Deutsch
Unter bestimmten Voraussetzungen kann euer Unternehmen verpflichtet sein, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen, z. B. wenn ihr Freelance-Texter:innen beauftragt. Ich übersetze für Dich das schwerfällige Bürokraten-Deutsch des Künstlersozial-Versicherungsgesetzes, damit Du mehr Sicherheit hast, ob und wann ihr die KSK Abgabe als Unternehmen entrichten müsst.
Anmerkungen: Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin keine Juristin und nicht befähigt, eine rechtsverbindliche Beratung anzubieten. All meine Informationen stammen von der offiziellen Website der Künstlersozialkasse. Am Ende des Beitrags findest Du weiterführenden Links.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse (KSK) für Unternehmen ist unabhängig von der KSK-Versicherung des/der Freischaffenden.
- Ausschlaggebend ist, was ihr macht und wie ihr die „Kunst“ bzw. Dienstleistung in Anspruch nehmt. Siehe „Wann ist man KSK-abgabepflichtig?“
- Zu den Dienstleistungen bzw. KSK-pflichtigen Berufen gehören nicht nur klassische Künstlerberufe wie Sänger/in oder Maler/in, sondern auch Designer/innen, Kameraleute, Texter/innen, Blogger/innen usw.
- Der Abgabesatz liegt aktuell bei 5% und wird jährlich neu festgelegt. Er lag seit 2018 zwischen 4,2% und 5%.
- Es ist eine jährliche Meldung bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres nötig für alle in Anspruch genommenen Leistungen. Beispiel: Für 2024: Meldung bis 31.03.2025.
Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?
Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde 1983 ins Leben gerufen und ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.
Sie bietet freischaffenden Künstler/innen und Publizisten/-innen einen sozialen Schutz durch Entlastung bei den Beiträgen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer als „Künstler/in bzw. Publizist/in“ in die KSK aufgenommen wird, zahlt nur die Hälfte der Beiträge, so wie in einem Angestelltenverhältnis.
Die andere Hälfte wird durch einen Zuschuss des Bundes und durch die Künstlersozialabgabe von abgabepflichtigen Unternehmen erbracht.
Wer zählt zu Künstler/innen und Publizisten/-innen nach dem KSK Gesetz?
Was ist die KSK Abgabepflicht?
Die KSK Abgabepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen und weitere juristische Personen zur Zahlung eines Beitrags an die Künstlersozialkasse.
Wenn Du so willst, dann ist die Künstlersozial-Abgabe wie der Arbeitgeber:innen-Anteil zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, nur deutlich geringer.
Wie hoch ist die KSK Abgabe für Unternehmen?
Die Pflicht zur Zahlung entsteht unter bestimmten Voraussetzungen bei geschäftlichen Beziehungen zu freischaffenden Künstler:innen, Publizist:innen und diesen gleichgestellte Einzelunternehmen und Partnergesellschaften.
Liste der KSK Berufe, die eine Abgabepflicht bedingen.
Wer muss die KSK Abgabe zahlen?
Alle Unternehmen oder andere juristische Personen können abgabepflichtig sein oder werden nach dem KSK Gesetz:
- Private Unternehmen und Betriebe
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften
- Anstalten
- eingetragene Vereine und anderen Personengemeinschaften
Auch die steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit hebt die mögliche KSK Abgabe nicht auf.
Niemals zur KSK Abgabe verpflichtet sind jedoch Privatpersonen!
Wenn Du also ins Theater gehst, „konsumierst“ Du zwar Kunst. Die KSK Abgabepflicht entsteht aber erst, wenn Du als juristische Person Kunst „verwertest“, z. B. weil Du ein Theaterhaus leitest.
Was „verwerten“ bedeutet und in welchen anderen Fällen die Abgabe an die KSK fällig wird, folgt jetzt.
Wann ist man KSK abgabepflichtig?
Die Künstlersozial-Abgabe wird fällig, wenn ihr …
… zu einem bestimmten Kreis abgabepflichtiger Unternehmen gehört (in KSK-Deutsch: „Verwerter“).
Branchen-zugehörigkeit – Verwerter
… zum Zwecke der Eigenwerbung selbstständige „Künstler/innen oder Publizisten/-innen“ bzw. deren Leistungen beauftragt.
Leistungen für Eigenwerbung
… mithilfe der selbstständiger „Künstler/innen oder Publizisten/-innen“ Einnahmen für euer Unternehmen erzielt. (Generalklausel)
Indirekte Einnahmen-Erzielung
Unerheblich ist jedoch, ob die selbstständige Person bei der KSK versichert ist. Schauen wir uns das mal genauer an:
1) KSK Abgabepflicht aufgrund der Branchen-Zugehörigkeit
Das Geschäft mancher Unternehmen oder Organisationen besteht in der Bereitstellung oder Förderung von „Kunst“ in weitesten Sinne. Solche Unternehmen werden von der Künstlersozialkasse auch als „Verwerter“ bezeichnet.
Folgende Unternehmen sind aus Sicht der KSK „Verwerter“ und damit zur KSK Abgabe verpflichtet:
- Verlagshäuser
- Presseagenturen
- Bildagenturen
- Theater
- Orchester
- Chor
- Rundfunk
- Fernsehen
- Produzenten von CDs, LPs, Videos u. Ä.
- Galerien und Ausstellungshäuser
- Kunsthändler
- Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit anbieten
- Museen
- Ausbildungsstätten für künstlerische und publizistische Tätigkeiten
2) KSK Abgabepflicht aufgrund von Leistungen für Eigenwerbung
Das ist der Punkt, der viele Unternehmen überraschen wird.
Sobald ihr freischaffende oder selbstständige Kreative für Services, die eurer Eigenwerbung dienen, beauftragt, schrillt die KSK-Abgabeglocke.
Der Freibetrag liegt bei 450,– € jährlich (Stand: 2022).
Wenn Du bei mir Texte oder Konzepte bucht, müsst ihr als Unternehmen höchstwahrscheinlich an die KSK einen kleinen Beitrag zahlen. Die definitive Entscheidung liegt bei der KSK, die nach der Meldung darüber entscheidet.
Wie hoch ist die KSK Abgabe für Unternehmen?
3) KSK Abgabepflicht aufgrund indirekter Einnahmen-Erzielung (Generalklausel)
Es gibt noch einen dritten Fall, bei dem Unternehmen abgabepflichtig werden.
Wenn Unternehmen mithilfe von freischaffenden Künstler/innen ihre gewinnorientierte Aktion mit Kunst „untermalen“, sind sie ebenfalls verpflichtet einen Beitrag gemäß des aktuellen Abgabesatzes an die KSK zu zahlen.
Hier ein Beispiel:
Ihr organisieret ein Kunden-Event, bei dem es darum geht, die Geschäftsbeziehungen zu stärken. Ihr bucht dafür eine Band oder eine Moderatorin. Beide sind nach dem KSK-Gesetz Künstler/innen, und euer Event ist auf die indirekte Einnahmen-Erzielung ausgerichtet.
Die Weihnachtsfeier mit einer Live-Band für die eigenen Mitarbeiter:innen wäre dagegen nach der Logik „gewinnorientiert“ abgabenfrei.
Die Buchung von Künstler/innen oder Publizisten/-innen für Veranstaltungen bleibt jedoch abgabenfrei, wenn die Entgelte 450,- € jährlich nicht überschreiten und/oder eine bestimmte Zahl an Events nicht überschritten wird.
Unternehmen können also aufgrund ihrer eigenen Geschäftstätigkeit (Verwerter) zur Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet sein oder es aufgrund der in Anspruch genommen Tätigkeit anderer (für Eigenwerbung oder zum Zwecke der Einnahmen-Erzielung) werden.
Textstrategin Suzana Jordanovic
Welche Leistungen lösen die KSK-Abgabepflicht für Unternehmen aus?
Grundsätzlich ist es so, dass fast alle kreativen Berufe unter das KSK-Abgabegesetz fallen, also nicht nur die, denen wir traditionell den Stempel „Kunst“ geben.
Insofern ergibt sich für Unternehmen öfter eine Abgabepflicht, als sie vermuten. Daher lohnt es sich, nachzuprüfen bzw. es bei der KSK nachprüfen zu lassen. Versäumte Meldungen können hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
KSK-Liste der abgabepflichtigen Leistungen bzw. Berufe:
- Artdirektor
- Entertainer
- Grafik-Designer
- Grafiker
- Influencer
- Kommunikationsdesigner
- Videograph
- Lektor
- Medien-Designer
- Multimedia-Designer
- PR-Profi
- Sprecher
- Texter
- Textil-Designer
- Übersetzer
- Web-Designer
- Zauberer:
- und viele andere mehr
Generischer Maskulin zwecks besserer Leseführung weggelassen.
Quelle und umfassende Liste: KSK Informationsschrift Nr. 6 (PDF)
Checkliste „KSK-Abgabe für kreative Leistungen“
Welche Voraussetzungen gelten für die KSK-Abgabefplicht
- Der Beruf gehört zu den KSK-pflichtigen Berufen (siehe oben)
Du findest eine umfassende Liste im Informationsblatt Nr. 6 der Künstlersozialkasse.
- Hauptberufliche, nebenberufliche und nicht-berufsmäßige Ausübung
- Im Inland oder Ausland tätig
- Kreative/r agiert NICHT als Arbeitnehmer/in
Die Person ist alleine selbstständig oder freischaffend – als Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r – tätig. Sie kann aber auch über eine Gesellschaft (z. B. GbR) beauftragt werden.
Keine KSK Abgabe wird fällig, wenn ihr eine der folgenden juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts beauftragt:
– GmbH
– AG
– e. V.
– öffentliche Körperschaften und Anstalten
– GmbH & co. KG - Kreative/r muss NICHT in der KSK versichert sein
Wie hoch ist die KSK-Abgabe 2024?
Der Abgabesatz für 2024 beträgt 5 Prozent. Es ist wichtig zu wissen, dass die KSK Künstlersozialagaben auch rückwirkend für einen Zeitraum von 5 Jahren erhebt!
Das bedeutet, dass ihr ggf. nicht nur für das zurückliegende Jahr, sondern für die 5 vorangegangenen Jahre zahlen müsst bzw. könnt.
KSK-Abgabesatz für 2024 und der letzte Jahre:
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
4,2 % | 4,2 % | 4,2 % | 4,2 % | 4,2 % | 5% | 5% |
Höhe der KSK-Abgabe auf Entgelte
Wenn ihr zu den Unternehmen gehört, die von der KSK-Abgabepflicht betoffen sind, dann werden wie folgt die Beträge zur Künstlersozialkasse berechnet.
Der aktuelle Abgabesatz (siehe oben), z. B. 4,2%, wird auf die Netto-Summe aller Entgelte im vorherigen Jahr zur Anwendung gebracht.
Beispiel: Website-Relaunch
Wenn ihr einer Texterin ein Honorar von 2.000,– € (netto) und einem Website-Designer ein Honorar von 2.500,– € (netto) bezahlt habt, werden beide Honorare am Jahresende summiert und darauf der aktuelle Abgabesatz angewendet.
Bei 4.500,– € an Entgelten und 4,2% als Abgabesatz ergibt sich also eine KSK-Abgage in Höhe von 189 €.
Freibetrag für KSK Entgelte: 450,– €
Der Freibetrag liegt bei 450,– €. [Stand: 2022]
Ausschlaggebend ist, dass es sich um den Gesamtbetrag in 1 Jahr handelt.
Diese Regel gilt nur für Unternehmen, die für Eigenwerbung oder aufgrund der sog. Generalklausel (indirekte Einnahmen-Erzielung) Entgelte gezahlt haben. Bei der Generalklausel kann ggf. auch die Anzahl der Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Wie meldet man die Abgabe bei der KSK?
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – das gilt auch im Falle der KSK-Abgabepflicht.
Ihr müsst euch von selbst bei der KSK melden. Wenn ihr im Rahmen einer Betriebsprüfung „erwischt“ werdet, gibt es saftige Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Anleitung: So meldet ihr die Künstlersozialabgabe bei der KSK
1. Für die Erstanmeldung und Prüfung der Abgabepflicht meldet ihr euch, indem ihr folgenden Fragebogen ausfüllt: Fragebogen zur Erstanmeldung bei der KSK.
Zur Orientierung die drei oben genannten Fälle Verwerter, Eigenwerbung, Generalklausel/indirekte Einnahmen findest Du in folgenden Zeilen:
Verwerter | Zeilen 2.1. –2.1.15 |
Eigenwerbung | Zeilen 3.1. ff. |
Indirekte Einnahmen | Generalklausel: Zeilen 3.2 |
2. Die KSK stellt fest, ob ihr abgabepflichtig seid.
Wenn ja, müsst ihr immer bis zum 31. März des Folgejahres alle abgabepflichtigen Entgelte der KSK melden. Außerdem kann eine Vorauszahlung künftig fällig werden. Wenn ihr schon erfasst wurdet, wird sich die KSK selbst bei euch jährlich melden. Weiter unten findest Du Links zu allen relevanten KSK-Formularen (externe Links).
3. Vorauszahlungen fällig nach der ersten Entgeltmeldung
Ab dem 2. Jahr seid ihr höchstwahrscheinlich verpflichtet, die Abgaben monatlich im Voraus zu bezahlen. Wenn ihr also 2024 das erste Mal die Entgelte aus dem Jahr 2023 meldet, werdet ihr höchstwahrscheinlich ab 2024 jeden Monat einen Beitrag im Voraus für 2025 zahlen müssen.
Beispiel:
– Ihr meldet bis zum 31. März 2024 alle Entgelte an Kreative aus 2023, z. B. in Höhe von 8.000 €.
– Auf einen Monat heruntergerechnet sind das 666,66 € (8000 € : 12)
– Mit dem Abgabesatz des Jahres, z. B. 4,2 %, ergibt das eine monatliche Vorauszahlung von 27,99 €
Eine Ausnahme gilt: Wenn die errechneten monatlichen Vorauszahlungen unter 40,– € liegen, entfallen die Vorauszahlungen.
Fazit: Die KSK-Abgabe wird öfter fällig, als man denkt, ist aber gar nicht so hoch
Die Abgabe an die KSK ist in deutlich mehr Fällen zu zahlen, als es der Begriff Künstlersozialkasse (KSK) vermuten lässt.
Meine Leistungen als Texterin und Konzpterin fallen eindeutig unter die Berufe, für die Unternehmen eine KSK-Abgabe leisten müssen. Denn ich erbringe Leistungen, die für Eigenwerbung (Fall 2, siehe oben) dienen.
Ich bin auch als freiberufliche Werbetexterin in der KSK versichert, auch wenn das für die Feststellung eurer Abgabepflicht nicht entscheidend ist.
Weiterführende Infos und wichtige KSK Formulare
- Allgemeine Informationen zur KSK Abgabepflicht (Online-PDF)
- FAQ der Künstlersozialkasse rund um die Abgabe für Unternehmen.
- Liste der KSK Berufe, die nach dem KSK Gesetz zu „Künstlern und Publizisten“ gehören (Online-PDf).
- Alle Meldebögen von der Erstmeldung bis zur nachträglichen Entgeltmeldung
About Textstrategin Suzana Jordanovic
Mein Name ist Suzana. Ich bin seit über 12 Jahren Texterin und Konzepterin im Marketing.
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Foton(Titelbild): Damir Spanic on Unsplash