KSK Abgabepflicht für Unternehmen: Wer zahlen muss und wie viel

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Endlich Klarheit haben über die KSK Abgabe – die einfache Erklärung ohne Bürokraten-Deutsch

Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Sie verpflichtet sein, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen, z. B. wenn Sie Freelance-Texter:innen beauftragen. Ich übersetze für Sie das schwerfällige Bürokraten-Deutsch des Künstlersozial-Versicherungsgesetzes, damit Sie mehr Sicherheit haben, ob und wann Sie die KSK Abgabe als Unternehmen entrichten müssen.

Anmerkungen: Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin keine Juristin und nicht befähigt, eine rechtsverbindliche Beratung anzubieten. All meine Informationen stammen von der offiziellen Website der Künstlersozialkasse. Am Ende des Beitrags finden Sie weiterführenden Links.

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde 1983 ins Leben gerufen und ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

Sie bietet freischaffenden Künstler:innen und Publizist:innen einen sozialen Schutz durch Entlastung bei den Beiträgen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer als „Künstler:in bzw. Publizist:in“ in die KSK aufgenommen wird, zahlt wie ein:e Angestellte:r nur die Hälfte der Beiträge.

Die andere Hälfte wird durch einen Zuschuss des Bundes und durch die Künstlersozialabgabe von abgabepflichtigen Unternehmen erbracht.

Wer zählt zu Künstler:innen und Publizist:innen nach dem KSK Gesetz? 👇🏼

Was ist die KSK Abgabepflicht?

Die KSK Abgabepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen und weitere juristische Personen zur Zahlung eines Beitrags an die Künstlersozialkasse.

Wenn Sie so wollen, dann ist die Künstlersozial-Abgabe wie der Arbeitgeber:innen-Anteil zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Pflicht zur Zahlung entsteht unter bestimmten Voraussetzungen bei geschäftlichen Beziehungen zu freischaffenden Künstler:innen, Publizist:innen und diesen gleichgestellte Einzelunternehmen und Partnergesellschaften.

Liste der KSK Berufe, die eine Abgabepflicht bedingen.👇🏼

Wer muss die KSK Abgabe zahlen?

Alle Unternehmen oder andere juristische Personen können abgabepflichtig sein oder werden nach dem KSK Gesetz:

  • Private Unternehmen und Betriebe
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Anstalten
  • eingetragene Vereine und anderen Personengemeinschaften

Auch die steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit hebt die mögliche KSK Abgabe nicht auf.

Niemals zur KSK Abgabe verpflichtet sind jedoch Privatpersonen!

Wenn Sie also ins Theater gehen, „konsumieren“ Sie Kunst. Die KSK Abgabepflicht entsteht erst, wenn Sie als juristische Person Kunst „verwerten“, z. B. weil Sie ein Theaterhaus leiten.

Was „verwerten“ bedeutet und in welchen anderen Fällen die Abgabe an die KSK fällig wird, erfahren Sie jetzt.

Wann ist man KSK abgabepflichtig?

Die Künstlersozial-Abgabe wird fällig, wenn Sie …

… zu einem bestimmten Kreis abgabepflichtiger Unternehmen gehören (in KSK-Deutsch: „Verwerter“).

Branchen-zugehörigkeit – Verwerter

… zum Zwecke der Eigenwerbung selbstständige „Künstler:innen oder Publizist:innen“ bzw. deren Leistungen buchen.

Leistungen für Eigenwerbung

mithilfe der selbstständigen „Künstler:innen oder Publizist:innen“ Einnahmen für Ihr Unternehmen erzielen. (Generalklausel)

Indirekte Einnahmen-Erzielung

Unerheblich ist jedoch, ob die selbstständige Person tatsächlich bei der KSK versichert ist.

Schauen wir uns das mal genauer an:

1) KSK Abgabepflicht aufgrund der Branchen-Zugehörigkeit

Das Geschäft mancher Unternehmen oder Organisationen ist die „Kunst“ selbst. Ohne „Künstler:innen“ hätten sie eigentlich keinen Zweck. Solche Unternehmen werden von der Künstlersozialkasse auch als „Verwerter“ bezeichnet.

Folgende Unternehmen sind aus Sicht der KSK „Verwerter“ und damit zur KSK Abgabe verpflichtet:

  • Verlagshäuser
  • Presseagenturen
  • Bildagenturen
  • Theater
  • Orchester
  • Chor
  • Rundfunk
  • Fernsehen
  • Produzenten von CDs, LPs, Videos u. Ä.
  • Galerien und Ausstellungshäuser
  • Kunsthändler
  • Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit anbieten
  • Museen
  • Ausbildungsstätten für künstlerische und publizistische Tätigkeiten

2) KSK Abgabepflicht aufgrund von Leistungen für Ihre Eigenwerbung

Das ist der Punkt, der viele Unternehmen überraschen oder verärgern wird.

Sobald Sie freischaffende oder selbstständige Kreative für Services, die Ihrer Eigenwerbung dienen, beauftragen, schrillt die KSK Abgabeglocke.

Der Freibetrag liegt bei 450,– € jährlich.

Wenn Sie bei mir Texte, Konzepte oder Übersetzungen buchen, müssen Sie also höchstwahrscheinlich an die KSK einen kleinen Beitrag zahlen.

Wie hoch ist die KSK Abgabe für Unternehmen? 👇🏼

3) KSK Abgabepflicht aufgrund indirekter Einnahmen-Erzielung (Generalklausel)

Es gibt noch einen dritten Fall, bei dem Unternehmen abgabepflichtig bei der KSK werden.

Sie arbeiten mit selbstständigen Künstler:innen und Publizist:innen zusammen und zwar nicht der Kunst wegen (Fall 1) und auch nicht zum Zwecke der Eigenwerbung (Fall 2).

Sie „untermalen“ sozusagen eine gewinnorientierte Aktion mit Kunst.

Ok, ok, schon klar, ich versuche es mal mit einem Beispiel.

Stellen Sie sich vor, Sie organisieren ein Kund:innen-Event, bei dem es darum geht, die Geschäftsbeziehungen zu stärken. Sie buchen dafür eine Band oder eine Moderatorin. Beide sind nach dem KSK Gesetz Künstler:innen, und ihr Event zielt auf unmittelbare oder mittelbare Einnahmen ab.

Die Weihnachtsfeier mit einer Live-Band für die eigenen Mitarbeiter:innen wäre insofern abgabenfrei.

Die Buchung von Künstler:innen oder Publizist:innen für Veranstaltungen ist auch dann abgabenfrei, wenn die Entgelte 450,- € jährlich nicht überschreiten und/oder eine bestimmte Zahl an Events nicht überschritten wird.

Unternehmen können also aufgrund ihrer eigenen Geschäftstätigkeit (Verwerter) automatisch zur Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet sein oder es aufgrund der in Anspruch genommen Tätigkeit anderer (für Eigenwerbung oder zum Zwecke der Einnahmen-Erzielung) werden.

Textstrategin Suzana Jordanovic

Welche Leistungen lösen die KSK Abgabepflicht für Unternehmen aus?

Wenn Sie nicht aufgrund Ihrer Branche KSK-pflichtig sind, lohnt es sich zu überprüfen, ob dies eventuell aufgrund der Leistungen bzw. Berufsgruppen der von Ihnen gebuchten Personen in Zukunft der Fall sein wird.

Grundsätzlich ist es so, dass fast alle kreativen Berufe unter das KSK-Abgabegesetz fallen, also nicht nur die, denen wir traditionell den Stempel „Künstler:in“ oder „Publizist:in“ geben würden.

Insofern ergibt sich schnell eine Abgabepflicht für Sie.

KSK LISTE DER ABGABEPFLICHTIGEN LEISTUNGEN UND BERUFE:

  • Artdirektor:in
  • Entertainer:in
  • Grafik-Designer:in, Grafiker:in
  • Influencer:in
  • Kommunikations-Designer:in
  • Layouter:in
  • Lektor:in
  • Medien-Designer:in
  • Multimedia-Designer:in
  • PR-Fachmann/-frau
  • Sprecher:in
  • Texter:in
  • Textil-Designer:in
  • Übersetzer:in
  • Web-Designer:in
  • Werbe-Designer:in
  • Zauberer:in
  • und viele andere mehr

Quelle und umfassende Liste: KSK Informationsschrift Nr. 6 (PDF)

Check-liste „KSK Abgabe für kreative Leistungen“

  1. Der Beruf gehört zu den KSK-pflichtigen Berufen (siehe oben)

    Sie finden eine umfassende Liste im Informationsblatt Nr. 6 der Künstlersozialkasse.

  2. Hauptberufliche, nebenberufliche und nicht berufsmäßige Ausübung

  3. Im Inland oder Ausland tätig

  4. Kreative:r agiert NICHT als Arbeitnehmer:in

    Die Person ist alleine selbstständig oder freischaffend – als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r – tätig. Sie kann aber auch über eine Gesellschaft (z. B. GbR) beauftragt werden.

    Keine KSK Abgabe wird fällig, wenn Sie eine der folgenden juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts beauftragen:
    – GmbH
    – AG
    – e. V.
    – öffentliche Körperschaften und Anstalten
    – GmbH & co. KG

  5. Kreative:r muss NICHT in der KSK versichert sein

Wie hoch ist die KSK Abgabe 2023?

Der aktuelle (2023) Abgabesatz beträgt 5 Prozent. Es ist wichtig zu wissen, dass die KSK Künstlersozialagaben auch rückwirkend für einen Zeitraum von 5 Jahren erhebt!

Das bedeutet, dass Sie ggf. nicht nur für das zurückliegende Jahr, sondern für die 5 vorangegangenen Jahre zahlen müssen.

Hier sehen Sie die KSK Abgabesätze seit 2015:

2017201820192020202120222023
4,8 %4,2 %4,2 %4,2 %4,2 %4,2 %5%
Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/kuenstlersozialabgabe [aktualisiert am 03/2023]

Der Abgabesatz für das Jahr 2023 erhöht sich leicht auf 5 %, bleibt aber noch unter dem von den Jahren 2015 und 2016. (Quelle: Künstlersozialkasse)

KSK Abgabe auf Entgelte berechnen

Wenn Sie zu den Unternehmen gehören, die von der KSK Abgabepflicht betoffen sind, dann werden wie folgt Ihre Beträge zur Künstlersozialkasse berechnet.

Der aktuelle Abgabesatz (siehe oben) wird auf die Summe aller Entgelte in einem Jahr zur Anwendung gebracht.

Beispiel:

Wenn Sie für Ihren Website-Launch an eine Texterin 2.000,– € und an einen Website-Designer 2.500,– € bezahlt haben, werden beide Honorare [und alle anderen, die unter das KSK Gesetz fallen,] am Jahresende summiert und darauf der aktuelle Abgabesatz angewendet.

Bei 4.500,– € an Entgelten und 4,2% als Abgabesatz ergibt sich also: 189 €, die Sie der KSK schulden.

Freibetrag für KSK Entgelte

Ja, es gibt ihn den Freibetrag. Jedoch werden Sie sehen, dass die meisten Unternehmen sehr schnell drüber liegen.

Der Freibetrag liegt bei 450,– €.

Ausschlaggebend ist, dass es sich um den Gesamtbetrag in 1 Jahr handelt.

Der Freibetrag ist nur gültig für Unternehmen, die für Eigenwerbung oder aufgrund der sog. Generalklausel (indirekte Einnahmen-Erzielung) Entgelte gezahlt haben.

Bei den Entgelten, die unter die sog. Generalklausel fallen, kann außer dem Freibetrag noch die Anzahl der Veranstaltungen ausschlaggebend sein.

Wie meldet man die Abgabe bei der KSK?

Als allererstes „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt auch im Falle der Abgabepflicht.

Sie müssen sich von selbst bei der KSK melden. Wenn Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung „erwischt“ werden, gibt es saftige Bußgelder.

Künstlersozialabgabe melden – die Anleitung

1. Melden Sie sich „freiwillig“ bei der KSK, um Ihre Abgabepflicht prüfen zu lassen.

Nutzen Sie dafür den Fragebogen der KSK. 📑

So finden Sie die 3 von mir oben beschriebenen Fälle im Fragebogen:

VerwerterZeilen 2.1. –2.1.15
EigenwerbungZeilen 3.1. ff.
Indirekte EinnahmenGeneralklausel: Zeilen 3.2

2. Die KSK stellt fest, ob Sie abgabepflichtig sind oder nicht.

Wenn ja, müssen Sie immer bis zum 31. März des Folgejahres alle abgabepflichtigen Entgelte der KSK melden.

Wenn Sie schon erfasst wurden, wird sich die KSK selbst bei Ihnen jährlich melden.

Sie finden auf dieser Seite alle Meldebögen.

Darunter die für die Meldung abgabepflichtiger Entgelte. Wählen Sie das für das letzte Jahr – oder wenn Sie müssen – für die letzten 2 oder 5 Jahre.


3. Vorauszahlungen fällig nach der ersten Entgelt-Meldung

Ab dem 2. Jahr sind Sie verpflichtet die Abgaben monatlich im Voraus zu bezahlen. Wenn Sie also 2022 das erste Mal Entgelte von 2021 melden, werden Sie 2022 wahrscheinlich jeden Monat einen Beitrag im Voraus für 2023 zahlen müssen.

Beispiel:

– Sie melden bis zum 31. März 2022 alle Entgelte an Kreative aus 2021: 8.000 €.
– Auf einen Monat gerechnet entsprechen 8000 € : 12 = 666,66 €.
– 4,2 % von 666,66 € = 27,99 €

Aber hier gibt es gute Neuigkeiten: Wenn die errechneten monatlichen Vorauszahlungen unter 40,– € liegen, müssen Sie nicht vorauszahlen.


KSK Abgabe wird öfter fällig, als man denkt, ist aber gar nicht so hoch

Die Abgabe an die KSK ist in deutlich mehr Fällen zu zahlen, als es das Wording rund um die Künstlersozialkasse (KSK) vermuten lässt.

Meine Leistungen fallen eindeutig unter die Berufe, für die Unternehmen eine KSK Abgabe leisten müssen.

Ich bin tatsächlich auch über die KSK versichert, auch wenn das für die Feststellung einer Abgabepflicht ja nicht relevant ist!

Doch ich bin sehr dankbar für diese Entlastung, denn es ermöglicht mir attraktivere Preise anzubieten – und jetzt zu Beginn meiner Selbstständigkeit leichter über die Runden zu kommen.

Danke, dass Sie kreative Menschen unterstützen, damit unsere Welt vielfältiger, bunter und einfallsreicher ist.

About Textstrategin Suzana Jordanovic

Suzana Jordanovic – Deine Textstrategin, wenn es um anspruchsvolle Business-Modelle geht

Mein Name ist Suzana. Ich bin seit über 12 Jahren Texterin und Konzepterin im Marketing.

Ich helfe Unternehmen mit komplexen und beratungsintensiven Angeboten dabei, ihre Leistungen und Produkte attraktiv aus der Sicht der Zielgruppe zu beschreiben, um Kunden/-innen zu gewinnen und zu binden.

Mit meinem Copywriting-Full-Service hast Du alles, was Du brauchst, um Komplexes einfach und erfolgreich zu kommunizieren: Inhalt + Struktur + Texte.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Copywriting-Full-Service: Inhalte, Seitenkonzepte und Texte
  • Text-only-Lösungen: Texterstellung nach Themenvorgabe
  • Textoptimierungen für bestehende Texte

Fotonachweis (Titelbild): Photo by Damir Spanic on Unsplash

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